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wohnen:parkordnung [2016/03/24 20:52] garrit |
wohnen:parkordnung [2016/03/24 20:53] (aktuell) garrit |
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+ | ====== Parkordnung im ATW ====== | ||
+ | 1.1. Auf den Parkplätzen darf nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden. \\ | ||
+ | 1.2. Das Parken vor und in den Einfahrten und auf den Rangierflächen ist nicht gestattet. \\ | ||
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+ | 2.1. In dem durch die Schranken abgesperrten Bereich ist das Parken grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen (Mo-Fr 08.00-16.00h; die Schranken sollten während dieser Zeit offen sein, was jedoch das generelle Parkverbot dieses Bereiches nicht berührt): \\ | ||
+ | a) Be- und Entladen schwerer Lasten (bis max. 30 Minuten) \\ | ||
+ | b) Ein- und Auszüge \\ | ||
+ | c) Versorgungsfahrzeuge (jederzeit) \\ | ||
+ | 2.2. Der Schrankendienst von 20.00-24.00h ist kostenpflichtig (5,-€ bis 25,-€) \\ | ||
+ | 2.3. Nach 22.00h und vor 08.00h darf kein Fahrzeug mehr mit laufendem Motor im Schrankenbereich betrieben werden. In dieser Zeit werden die Schranken nicht geöffnet. \\ | ||
+ | 2.4. Motorradfahrzeuge dürfen nicht auf den Gummiplatten (quadratische Platten vor einigen Häusern) abgestellt werden. \\ | ||
+ | 2.5. Alle Fahrzeuge (auch Fahrräder) sind so abzustellen, dass ungehinderter Zugang zu den Häusern möglich ist. \\ | ||
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+ | 3. Alle Heimbewohner sind gehalten, die Kennzeichen Ihrer Fahrzeuge der Wohnheimverwaltung schriftlich mitzuteilen. \\ | ||
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+ | 4. Widerrechtlich und verkehrsbehindernd geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig vom Studentenwerk abgeschleppt werden. | ||
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+ | {{wohnen:parkordnung_im_atw.pdf|Parkordnung als PDF}} |