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wohnen:parkordnung

Parkordnung im ATW

1.1. Auf den Parkplätzen darf nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden.
1.2. Das Parken vor und in den Einfahrten und auf den Rangierflächen ist nicht gestattet.

2.1. In dem durch die Schranken abgesperrten Bereich ist das Parken grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen (Mo-Fr 08.00-16.00h; die Schranken sollten während dieser Zeit offen sein, was jedoch das generelle Parkverbot dieses Bereiches nicht berührt):
a) Be- und Entladen schwerer Lasten (bis max. 30 Minuten)
b) Ein- und Auszüge
c) Versorgungsfahrzeuge (jederzeit)
2.2. Der Schrankendienst von 20.00-24.00h ist kostenpflichtig (5,-€ bis 25,-€)
2.3. Nach 22.00h und vor 08.00h darf kein Fahrzeug mehr mit laufendem Motor im Schrankenbereich betrieben werden. In dieser Zeit werden die Schranken nicht geöffnet.
2.4. Motorradfahrzeuge dürfen nicht auf den Gummiplatten (quadratische Platten vor einigen Häusern) abgestellt werden.
2.5. Alle Fahrzeuge (auch Fahrräder) sind so abzustellen, dass ungehinderter Zugang zu den Häusern möglich ist.

3. Alle Heimbewohner sind gehalten, die Kennzeichen Ihrer Fahrzeuge der Wohnheimverwaltung schriftlich mitzuteilen.

4. Widerrechtlich und verkehrsbehindernd geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig vom Studentenwerk abgeschleppt werden.

Parkordnung als PDF

wohnen/parkordnung.txt · Zuletzt geändert: 2016/03/24 20:53 von garrit

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