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Hausordnung im ATW für die Studentenwohnanlage Albrecht-Thaer-Weg 6 - 26

Diese Hausordnung dient dazu, ein störungsfreies Zusammenleben der Hausbewohner zu garantieren. Voraussetzung dafür ist die gegenseitige Rücksichtnahme aller. Dies kann nur erfüllt werden, wenn die folgenden Punkte von allen HausbewohnerInnen beachtet werden:

  1. Zwischen 22.00 und 8.00 Uhr ist unbedingt Ruhe zu halten.
  2. Veranstaltungen finden in den Gemeinschaftsräumen statt. Die Vergabe dieser Räume regelt die Selbstverwaltung.
  3. Radio-, Fernsehgeräte und dergleichen dürfen nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden. Laute Unterhaltungen auf den Fluren sind zu vermeiden.
  4. Jeder Bewohner ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.
  5. Alle Einrichtungen des Hauses müssen sorgfältig behandelt werden. Schäden sind sofort der Verwaltung oder in dringenden Fällen dem Hausmeister zu melden.
  6. In ihren Zimmern sind die Mieter verpflichtet, für Sauberkeit zu sorgen und die Einrichtung pfleglich zu behandeln. Unter Beteiligung der Selbstverwaltung kann der Zustand der Wohneinheiten – insbesondere der Nasszellen – nach vorheriger Absprache mit dem Mieter überprüft werden.
  7. Ungeachtet der Reinigung durch Personal sind die Bewohner verpflichtet, in allen zur gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Räumen für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen.
  8. In allen Treppenhäusern, Hausfluren sowie Räumen zur gemeinschaftlichen Nutzung besteht ein generelles Rauchverbot. Ausgenommen hiervon ist der Raucherbereich mit Aschenbechern draußen am Eingang von Haus 6, sofern Veranstaltungen vonstattengehen. Jeder Raucher hat dafür Sorge zu tragen, seine Zigarettenkippen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Belästigung der Mitbewohner durch Zigarettenqualm oder -geruch ist zu unterlassen. Insbesondere ist das Entlüften des eigenen Zigarettenqualms in die Treppenhäuser und Flure verboten.
  9. Das Halten von Tieren (ausgenommen Kleintiere wie Zierfische, Goldhamster oder Ziervögel in geeigneten Behältnissen) ist grundsätzlich untersagt.
  10. Jedem Mieter wird empfohlen, sich die Homepage (www.atw-goettingen.de) und das offizielle Anschlagbrett am Fahrradschuppen neben Haus 6 anzusehen. Nachteile, die sich aus Nichtbeachtung der Anschläge bzw. der Homepage ergeben, gehen zulasten des Mieters.
  11. Kraftfahrzeuge, Fahrräder u. ä. sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. (näheres siehe: Parkordnung)

Hausrecht im ATW

Die Überwachung der Einhaltung dieser Hausordnung obliegt den Mitgliedern der Studentischen Selbstverwaltung.

Hausordnung im PDF-Format

wohnen/hausordnung.txt · Zuletzt geändert: 2013/02/07 21:41 von rose

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